Nachdem eine Prüfung zum Erlangen einer Fernpilotenlizenz erfolgreich abgelegt wurde, stehen einem viele Möglichkeiten offen. So gibt es auch die Möglichkeit, folgende „Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis und/ oder Ausnahme zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen“ zu stellen.

Der Antrag kann folgende Ausnahmen beinhalten:

  • Erlaubnis zum Betrieb an Flugplätzen näher als 1,5km Entfernung
  • Erlaubnis zum Betrieb näher als 100m an Bundesfern-, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Erlaubnis zum Betrieb in Naturschutzgebieten und Nationalparks
  • Erlaubnis zum Betrieb in Wohngebieten
  • Erlaubnis, in Kontrollzonen höher als 50m aufzusteigen

Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es zwei zuständige Behörden, die nach dem Wohnort des Antragstellers liegen. Diese sind die Bezirksregierung Düsseldorf und die Bezirksregierung Münster.

Die Antragstellung ist in beiden Bezirksregierungen identisch. Der Antrag muss per E-Mail an die Adresse gesendet werden, die im Antrag steht. Für die Bezirksregierung Düsseldorf gibt es den Antrag hier und für die Bezirksregierung Münster ist der Antrag hier zu finden.

Nach sehr kurzer Zeit erhält man dann direkt die Genehmigung der jeweiligen Bezirksregierung. Ich habe den Fehler gemacht und den Antrag an den falschen Regierungsbezirk geschickt. Dieser Antrag wurde dann nach Münster weitergeleitet und 3 Tage nach der Weiterleitung kam die Genehmigung per Post an.

Die geschwärzte Genehmigung inkl. aller Auflagen ist hier zu finden.